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Erste wichtige Schritte als Vermächtnisnehmer

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Inhalt - Im Überblick

Ein Vermächtnis ist rechtlich nicht dasselbe wie eine Erbschaft. In Ihrer Rolle als Vermächtnisnehmer liegt es an Ihnen, Ihren Anspruch selbst durchzusetzen, Verjährungsfristen zu beachten und die Wertermittlung vorzunehmen. Die erforderlichen Schritte werden Ihnen hier aufgezeigt. Vermächtnis durchsetzen: Auskunftsrecht, Verjährungsregelungen und Durchsetzung gegen den Erben anschaulich dargestellt. Wahren Sie Ihren Anspruch fristgerecht. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen.

Vermächtnis durchsetzen: Ihr Recht als Vermächtnisnehmer

Wer gewährleisten will, dass eine bestimmte Person einen einzelnen Vermögensgegenstand aus dem Nachlass bekommt, kann dies in einem Testament durch ein Vermächtnis regeln. Ein Vermächtnis stellt eine gezielte Zuwendung dar, die aus der Erbmasse herausgelöst und einer bestimmten Person gesondert zugewendet wird. Diese Zuwendung kann ein bestimmter Gegenstand, ein Geldbetrag, eine Immobilie oder auch ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einer Immobilie sein.

Wurden Sie als Vermächtnisnehmer in einem Testament bedacht, entstehen oft zahlreiche Fragen. Ein Vermächtnis unterscheidet sich rechtlich erheblich von einer Erbschaft, und die Schritte zur Geltendmachung Ihres Anspruchs gestalten sich nicht immer einfach. Im Gegensatz zum Erben werden Sie nicht automatisch Eigentümer des zugewendeten Gegenstands. Sie erlangen einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben (§ 2174 BGB), den Sie aktiv geltend machen müssen.

Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie als Vermächtnisnehmer Ihren Anspruch durchsetzen: von der Testamentseröffnung über den Auskunftsanspruch und die Verjährungsfristen bis zur gerichtlichen Durchsetzung, wenn der Erbe nicht erfüllt.

Vermächtnis oder Erbschaft: Was ist der Unterschied?

Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Stellung. Mit dem Eintritt des Erbfalls übernimmt der Erbe die vollständige Rechtsposition des Verstorbenen und tritt damit im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge sowohl in die Vermögenswerte als auch in die Verbindlichkeiten ein. Der Begünstigte eines Vermächtnisses hingegen erhält lediglich eine bestimmte Zuwendung, ohne dass er dadurch die Erbenstellung erlangt (§ 1939 BGB).

Hieraus ergibt sich eine bedeutsame Rechtsfolge: Das Eigentum an dem zugewendeten Gegenstand wechselt nicht unmittelbar mit dem Erbfall auf den Vermächtnisnehmer. Vielmehr entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber dem Erben oder den Erben, der auf die Übertragung des vermachten Gegenstands gerichtet ist (§§ 2174, 2176 BGB). Handelt es sich um eine Immobilie, so obliegt es dem Erben, die Übertragung des Eigentums im Grundbuch herbeizuführen.

Wer als Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde, ist folglich zum eigenen Handeln aufgerufen. Die nachstehenden Ausführungen verdeutlichen, welche Punkte dabei von Bedeutung sind.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das Vermächtnis anzunehmen. Im Gegensatz zur Erbschaft existiert keine kurze Ausschlagungsfrist von nur wenigen Wochen. Ihnen steht es frei, das Vermächtnis anzunehmen oder es gegenüber dem mit der Erfüllung belasteten Erben auszuschlagen (§ 2180 BGB). Eine Ausschlagung bietet sich insbesondere dann an, wenn das Vermächtnis mit beschwerenden Auflagen verknüpft ist oder sich steuerlich nachteilig auswirkt.

Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt, um klären zu lassen, ob Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer sind, da hiervon Ihr gesamtes weiteres Vorgehen abhängig ist.

Testamentseröffnung: Auf diesem Weg werden Sie über Ihr Vermächtnis informiert

Zu Beginn ist die offizielle Eröffnung des Testaments erforderlich. Das zuständige Nachlassgericht nimmt die Eröffnung der letztwilligen Verfügung vor und benachrichtigt sowohl die Erben als auch die Vermächtnisnehmer über den Inhalt. In Ihrer Rolle als Vermächtnisnehmer wird Ihnen eine Abschrift des Testaments zugestellt, aus der Ihr Vermächtnis hervorgeht.

Auf Basis dieser Information sind Sie erst in der Lage, Ihren Anspruch zu ermitteln und diesen dem Erben gegenüber geltend zu machen. Die Eröffnungsmitteilung sowie die Abschrift sollten Sie gewissenhaft aufbewahren, da sie als Nachweis für Ihren Anspruch dienen.

Die Eröffnung wird üblicherweise ohne größere Verzögerung vorgenommen, sobald das Testament beim Nachlassgericht eingegangen ist. Bei amtlicher Verwahrung erfolgt die Übermittlung an das Gericht von Amts wegen, während privat verwahrte Testamente nach dem Todesfall abzugeben sind. Eine Information über ein Vermächtnis erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Sie im Testament namentlich erwähnt oder eindeutig identifizierbar sind. Sollten Sie Unsicherheiten bezüglich Ihrer Begünstigung haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, beim Nachlassgericht Akteneinsicht zu verlangen.

Bestehen bei Ihnen Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit oder Interpretation des Testaments, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung der Verfügung durch einen Rechtsanwalt, ehe Sie weitere Maßnahmen ergreifen.

Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs: Auskunft und Nachlassverzeichnis

Im Anschluss an die Testamentseröffnung empfiehlt es sich, Ihren Anspruch schriftlich und belegbar gegenüber dem Erben geltend zu machen. Teilen Sie mit, dass Sie das Vermächtnis annehmen, und verlangen Sie dessen Erfüllung.

Zur Einschätzung von Bestand und Wert des Vermächtnisses kann Ihnen ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser wendet sich in der Regel gegen den Erben. Liegt eine Testamentsvollstreckung vor, obliegt die Auskunftspflicht dem Testamentsvollstrecker.

Abhängig von Umfang und Art des Vermächtnisanspruchs treffen den Testamentsvollstrecker die gleichen Pflichten wie den Erben. Daher kann auch er verpflichtet sein, Belege oder ein Nachlassverzeichnis bereitzustellen, sodass Sie Ihren Vermächtnisanspruch überprüfen können.

Der Vermächtnisanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2176 BGB) und wird grundsätzlich sofort fällig. Es empfiehlt sich, dem Erben zur Erfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Bleibt er untätig oder lehnt er den Anspruch ab, gerät er in Verzug und schuldet möglicherweise Verzugszinsen sowie Ersatz des Verzögerungsschadens.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskunft, können Sie unter bestimmten Umständen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung fordern. Der Erbe versichert dann an Eides statt, die Auskunft nach bestem Wissen vollständig erteilt zu haben. Dies erhöht den Druck zur korrekten Offenlegung des Nachlasses.

Fristen und Verjährung: Wann verjährt ein Vermächtnis?

Als Vermächtnisnehmer ist es wichtig, die geltenden Verjährungsfristen im Auge zu behalten. Für Vermächtnisansprüche finden seit 2010 grundsätzlich die Bestimmungen zur regelmäßigen Verjährung Anwendung. Die wichtigsten Fristen im Einzelnen:

  • Normalfall (drei Jahre): Ansprüche aus einem Vermächtnis unterliegen nach §§ 195, 199 BGB der dreijährigen Verjährung. Der Fristbeginn ist das Ende desjenigen Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und Sie vom Vermächtnis sowie vom Erben Kenntnis erhalten haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erhalten müssen.
  • Immobilienvermächtnis (zehn Jahre): Bei Vermächtnissen, die auf das Eigentum an einem Grundstück oder auf ein dingliches Recht an einer Immobilie gerichtet sind, wendet das OLG München die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 196 BGB an (Urteil vom 26.07.2017, Az. 7 U 302/17; Beschluss vom 18.02.2021, Az. 33 W 92/21).
  • Absolute Höchstfrist (30 Jahre): Wenn Sie keine Kenntnis von Ihrem Anspruch hatten, tritt die Verjährung spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall ein (§ 199 Abs. 3a BGB).


Die Anwendbarkeit der zehnjährigen Frist bei Immobilienvermächtnissen ist jedoch höchstrichterlich nicht abschließend geklärt und in der Fachliteratur nicht unumstritten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht hierzu noch aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich daher, auch bei einem Grundstücksvermächtnis die Geltendmachung innerhalb der dreijährigen Frist vorzunehmen.

Wenn der Fristablauf bevorsteht, besteht die Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen, beispielsweise durch ernsthafte Verhandlungen mit dem Erben (§ 203 BGB) oder durch die Erhebung einer Klage (§ 204 BGB). Ebenfalls denkbar ist eine Vereinbarung, durch die der Erbe zeitweise auf die Berufung auf die Verjährungseinrede verzichtet. Auf eine solche Vereinbarung sollten Sie sich allerdings ausschließlich mit schriftlicher Bestätigung verlassen.

Wert des Vermächtnisses prüfen: Was wurde Ihnen zugewandt?

Ebenso entscheidend ist die Frage, welche konkrete Zuwendung Ihnen zuteilwird. Vermächtnisse können verschiedenste Ausgestaltungen aufweisen. Von dieser Ausgestaltung hängt ab, wie Sie Ihren Anspruch ermitteln und geltend machen. Typische Varianten sind:

  • Stückvermächtnis: Ihnen wird ein bestimmter Gegenstand zugewendet, beispielsweise ein Schmuckstück, ein Kraftfahrzeug oder eine konkrete Immobilie.
  • Geldvermächtnis: Sie bekommen einen festgelegten Geldbetrag aus dem Nachlass.
  • Wahl- und Gattungsvermächtnis: Sie können aus verschiedenen Gegenständen auswählen (§ 2154 BGB) oder erhalten eine lediglich gattungsmäßig bezeichnete Sache (§ 2155 BGB).
  • Vorausvermächtnis: Sie sind gleichzeitig Erbe und bekommen einen Gegenstand zusätzlich im Voraus, ohne dass dieser auf Ihren Erbteil anzurechnen wäre (§ 2150 BGB).
  • Nießbrauch- oder Wohnungsrecht: Ihnen wird ein lebenslanges Nutzungs- oder Wohnrecht an einer Immobilie gewährt.


Insbesondere bei Sachvermächtnissen und Immobilien müssen Sie gewährleisten, dass die Wertermittlung zutreffend erfolgt. Für Immobilien kann hierfür ein Verkehrswertgutachten notwendig werden, bei Wertpapieren der Kurs zum relevanten Bewertungsstichtag. Eine genaue Wertermittlung ist auch deswegen von Bedeutung, weil sie als Berechnungsgrundlage für die anfallende Erbschaftsteuer dient.

Prüfen Sie darüber hinaus, ob das Vermächtnis an Auflagen oder Bedingungen geknüpft ist oder ob Sie eine Gegenleistung zu erbringen haben. Derartige Nebenbestimmungen können den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert Ihres Anspruchs wesentlich beeinflussen.

Wenn der Erbe die Auskunft oder Erfüllung ablehnt: Gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs

Falls der Erbe die Auskunftserteilung oder die Herausgabe des Vermächtnisses ablehnt, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht. Der Auskunftsanspruch lässt sich mittels Vollstreckungsverfahren durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwingen (§ 888 ZPO), da es sich um eine nicht vertretbare Handlung handelt. Welche Maßnahme zum Einsatz kommt, entscheidet das zuständige Gericht.

Leistet der Erbe das Vermächtnis nicht, steht Ihnen die Vermächtnisklage zur Verfügung. Damit fordern Sie die Übertragung des vermachten Gegenstands oder die Auszahlung des vermachten Betrags. Eine fristgerecht eingereichte Klage hemmt gleichzeitig die Verjährung und bewahrt Ihren Anspruch.

Die Kosten für die Erfüllung, beispielsweise für die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, hat im Zweifel der belastete Erbe zu tragen. Hält der Erbe vermachte Gegenstände zurück oder verkauft er diese, stehen Ihnen unter Umständen Ersatz- oder Surrogatansprüche zu. Auch diese Ansprüche können Sie gerichtlich geltend machen.

Wenn der Erbe blockiert, sollten Sie die gerichtliche Durchsetzung anwaltlich in die Wege leiten, bevor Fristen verstreichen oder Nachlasswerte verloren gehen.

So wird Ihr Vermächtnisanspruch von uns durchgesetzt

Die beschriebenen Schritte entsprechen dem üblichen Ablauf. In der Realität entstehen zwischen Erben und Vermächtnisnehmern allerdings oft Konflikte, die sich über mehrere Jahre erstrecken können. Um Ihren Anspruch rechtskonform und unter Wahrung aller Fristen durchzusetzen, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt in sämtlichen Stadien:

  • Prüfung: Ein Rechtsanwalt analysiert Testament und Eröffnungsschreiben und ermittelt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Vermächtnis zusteht.
  • Geltendmachung: Ein Rechtsanwalt macht Ihren Anspruch sowie den Auskunftsanspruch beweisbar gegenüber Erben oder Testamentsvollstrecker geltend.
  • Fristen: Ein Rechtsanwalt ermittelt die relevante Verjährungsfrist und veranlasst rechtzeitig deren Hemmung.
  • Durchsetzung: Ein Rechtsanwalt vertritt Sie außergerichtlich und erforderlichenfalls durch Auskunfts- und Vermächtnisklage vor Gericht.

Lassen Sie Ihren Vermächtnisanspruch zeitnah durch einen Rechtsanwalt prüfen, damit Sie keine Frist versäumen und Ihren Anspruch vollumfänglich durchsetzen.